Oberste Gerichtshof hat Fragen bezeichnet an den Gerichtshof der Europäischen Union auf der 150-Kilometer-Grenze für die Anwendung der 30%-Regel

Der Oberste Gerichtshof hat am August 9, 2013, Fragen bezeichnet an den Gerichtshof der Europäischen Union auf der 150-Kilometer-Grenze für die Anwendung der 30%-Regel. Nach dieser 30% Regelung kann ein niederländischer Arbeitgeber eine Pauschale bis zu einem gewissen unversteuert aus dem Ausland Mitarbeiter von kurzen 30% des Gehalts angezogen geben. Um unbeabsichtigte Verwendung diese Regelung ab 1. Januar 2012 in dem Sinne, dass nur die Arbeitnehmer, die mehr als 150 Kilometer leben von der niederländischen Grenze noch kommen für festgezogen verhindern. Arbeiter welche leben in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb von 150 Kilometer von der NL Grenze kann man nur ihre tatsächlichen Kosten versteuert. Diese Mitarbeiter werden steuerlich unterschiedlich behandelt werden Arbeitnehmer in der EU außerhalb dieser Grenze. In diesem Fall ist – unter anderem – die Frage ist, ob diese Ungleichbehandlung eine verbotene Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer mit sich bringt. Da die Antwort auf diese Frage ist unsicher, deshald folgen diese fragen am dem Gerichtshof.
In diesem Fall, Generalanwalt R.E.C.M. Niessen hat einen Rückschluss auf 1. Mai 2013 genommen.

Fur Ihre fragen zum 30%-Regel konnen Sie uns gerne kontaktieren.

– Jan-Hein van Leeuwen